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Einführung: Wie Übungen bewertet werden |
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Die aktuellen
Wertungsvorschriften im Kunstturnen, die seit Jänner 2009 gültig sind,
setzen die 2006 begonnene "Revolution" nahtlos fort: Die frühere "Traum-note
10" ("magic 10") als Absolutmaß der Turndinge ist Vergangenheit. Kürnoten
sind nach oben offen und Rekorde möglich, wenn auch nicht angestrebt. Der
Aus-führungsqualität wird im Verhältnis zur Schwierigkeit deutlich mehr
Bedeutung zuerkannt, als in früheren Jahren. Nach medial ausgeschlachteten Vorfällen bei den Kunstturnbewerben der Männer anläss-lich der Olympischen Spiele von Athen 2004, sah sich der Präsident der FIG, Brundo Grandi gezwungen, Reformen der Wertungsvorschriften in Gang zu bringen. Sein Reformeifer ging dahin, die Vorschrift transparenter, universeller und vor allem resistenter gegen Unkorrektheiten aller Art zu gestalten. Ausgestattet mit dem Einverständnis des FIG-Exekutivkomittees beauftragte er die jeweiligen Technischen Kommittees mit der Ausarbeitung neuer Wertungsvorschriften. Wesentlichste Neuerung und somit Abschied von bisher Gewohntem war, dass die Endnote nun „nach oben offen“ ist. Nachdem diese Wertungsvorschriften drei Jahre Gültigkeit hatten, konnte man feststellen, dass sich die wesentlichen Eckpfeiler mehr als bewährt hatten. Die Differenzierung der besten Übungen wurde wesentlich erleichtert ohne gleichzeitig die Risikobereitschaft ins Uferlose zu treiben. Die Endnote setzt sich generell aus den Faktoren „Übungsinhaltswert“ (D-Note – vom Englischen „difficulty“) und „Übungsausführung“ (E-Note – vom Englischen „execution“) zusammen. Die Summe aus diesen beiden Teilen ergibt die Endnote. Das Bemerkenswerte an dieser Innovation ist, dass der Faktor der Übungsausführung gegenüber dem Inhaltswert extrem hoch in die Wertung eingeht. Dies rührt daher, dass Ausführungsfehler von der theoretischen Höchstmarke 10,00 abgezogen werden. Die „magische 10“ scheint also zumindest in der Ausführung einer Übung noch auf. Der Übungsinhaltswert errechnet sich hingegen aus der Summe der neun schwersten Elemente einer Übung plus dem Wert des Abganges. Die Einstufung der Elemente erfolgt in sieben Stufen mit der Bezeichnung A bis G. Jedem Teil ist ein bestimmter Wert zugeordnet. Ein A-Teil erhält den Wert 0.1 Punkte, ein B-Teil 0.2 Punkte, ein C-Teil 0.3 Punkte, ein D-Teil 0.4 Punkte, ein E-Teil 0.5 Punkte ein F-Teil 0.6 Punkte und ein G-Teil 0,7 Punkte. Zu diesen zehn Elementen einer Übung, die in Betracht gezogen werden, kommen noch Elementgruppenanforderungen. Wie schon im vergangenen Code de Pointage gibt es auch jetzt wieder an jedem Gerät fünf Elementgruppen (am Boden nur vier, da der Abgang nicht als solcher bezeichnet wird), die eine vielfältige Gestaltung einer Übung erzwingen sollen. Für jede gezeigte Elementgruppe innerhalb der neun schwersten Elemente werden 0,5 Pkt. zu den Elementwerten addiert. Es ist keine Mindestanforderung an die Schwierigkeit gestellt. Auch mit einer leichteren Übung ist man in der Lage, durch eine abwechs-lungsreiche Gestaltung für vier Elementgruppen den Übungsinhaltwert um 2,0 Pkt. zu erhöhen. Eine Sonderregelung gibt es für die Elementgruppe V (Abgang). Hier erhält der Turner je nach Schwierigkeit unterschiedliche Zuschläge. Für Abgänge der Schwierigkeit A oder B gibt es keinen Zuschlag, für einen C-Abgang +0,3 Pkt. und für einen D-Abgang +0,5 Pkt. Zuschlag.
Als "besondere
Raffinesse" darf eine Übung nur maximal vier Elemente einer Elementgruppe
enthalten. Sollten 5 Elemente einer Gruppe unter den neun schwersten
Wertteilen einer Übung sein, wird das leichteste nicht anerkannt. Die zuletzt anlässlich der olympischen Spiele in Peking gezeigten Übungen erzielen nach dem neuen Berechnungsschema einen Übungsinhaltwert von durchschnittlich 5,5 Punkten. Man sieht daher das starke Übergewicht der Ausführung zugunsten des Inhaltes. Um diesen Trend noch zu verstärken, sind auch die Abzüge für Verstöße gegen tech-nische, haltungmäßige und kompositorische Anforderungen sehr strikt. Der „kleine“ Fehler mit einem Abzug von 0,1 Pkt., der „mittlere“ Fehler wird mit 0,3 Pkt. bestraft und der „schwere“ Fehler zieht einen Abzug von 0,5 Pkt. nach sich. Ein Sturz mit 1,0 Pkt. Bestrafung (= äquivalenter Wert von 2 lupenreinen E-Teilen) wird nun überhaupt zur mittleren Katastrophe. Der Grundtenor, „man darf im Wettkampf nur Elemente turnen, die man mit hoher Sicherheit und ausgezeichneter Ausführung beherrscht“, zieht sich mehr denn je durch die gesamte Wertungsvorschrift.
Als echte Neuerung gibt es nun ein eigenes Regelwerk für Juniorenwettkämpfe. Diese erleichterten Anforderungen sind eine Antwort der FIG auf eine Forderung des IOC. Für Junioren (Limit heute noch 18 Jahre, in Zukunft 17) werden nur die acht schwersten Elemente (sieben + Abgang) für die Berechnung des Übungsinhaltswertes herangezogen. Zusätzlich gibt es bereits für einen Abgang der Schwierigkeit C eine Bonifikation von +0,5 Pkt. und für einen B-Teil-Abgang noch +0,3 Pkt. Darüber hinaus sind für Junioren eine Reihe von Elementen als zu gefährlich beurteilt und somit verboten worden, z.B. Saltos zum Abrollen am Boden oder Doppelsalto rw. zum Hang an den Ringen.
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