Main area
.

Ab wann darf im Turnsport wieder trainiert werden?

Ab wann darf im Turnsport wieder trainiert werden?

ACHTUNG: Dieser Text ist nicht mehr aktuell und nur noch zu Archivzwecken online. Der neue Text ist via oeft.at-Startseite erreichbar.

Nach wie vor gilt in Österreich ein durch die Corona-Pandemie bedingtes behördliches Betretungsverbot aller Sportstätten. Doch mit Wirkung zum 20. April wurde von der Regierung zu diesem Verbot unter strengen Auflagen die erste Ausnahme verordnet - ausschließlich für dazu persönlich vom Sportministerium nominierte Spitzensportler/innen. Wie geht es mit allen anderen weiter? Der Turnsport Austria gibt hier eine Standortbestimmung für den Turnsport und die Turnvereine aus der Perspektive des 20. April 2020 (mit 1. Mai traten zusätzliche Ausnahmeregelungen in Kraft).

20.4.2020: Die nun gültige Ausnahmegenehmigung betrifft im Turnsport Austria die Elite-Einzel-Nationalkader-Mitglieder der olympischen Sparten.

Sollte der Schuss nicht nach hinten losgehen und sollten also keine Infektionen unter den jetzt trainierenden Top-Kategorie-Assen in den verschiedenen Sportverbänden auftreten, plant das Ministerium, in einiger Zeit die "nächste Garnitur" an Hallensport-Hochleistungs-Athlet/innen zuzulassen. Noch liegen dazu keine genaueren behördlichen Informationen oder Vorgaben vor.

Allerdings wurden die einzelnen Bundesfachverbände vom Ministerium aufgefordert, Regeln und Richtlinien für die Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs in ihren jeweiligen Sportarten zu erstellen - ab wann auch immer die dann jeweils zur Anwendung gelangen werden. Der Turnsport Austria hat dies bereits erledigt und am 19.4. zwei offizielle Dokumente veröffentlicht:

Bei der Gestaltung dieser Regeln und Richtlinien bezog man sich im Turnsport Austria mit juristischer und medizinischer Beratung auf den für das Ministerium erstellten Kriterienkatalog der Sport Austria (BSO), auf dazu bereits erfolgte Veröffentlichungen in Norwegen und Baden-Württemberg, weiters auf parallel entstandene Benützungsvorschriften in Olympiazentren und im BSFZ Südstadt.

WICHTIG zum Verständnis: Noch darf NIEMAND (außer dem eingangs vom BMLÖS nominierten Spitzensportkontingent) im Turnsport trainieren. Denn es gilt weiterhin das allgemeine Sportstätten-Betretungsverbot. Doch die Veröffentlichung der beiden Turnsport Austria-Dokumente erfolgte auch deshalb bereits jetzt, damit man sich darauf einstellen kann, was auf einen zukommen wird, sobald es wieder erlaubt sein wird...

Wer kommt wann an die Reihe?

Der Sportminister hat angekündigt, dass manche Freiluftsportarten ab dem 1. Mai unter strengen Auflagen generell wieder mit dem Training beginnen werden dürfen - nicht nur im Hochleistungssport. Welche Sportarten das genau betreffen wird, ist noch nicht festgelegt. Es ist zu hoffen, dass eine eindeutige Festlegung erfolgt.

Denn dem Turnsport Austria liegen bereits zahlreiche Anfragen von Turnvereinen mit eigenen bzw. ihnen zugänglichen Freiflächen vor, ob sie ab 1. Mai ihre Geräte nach draußen tragen und dort mit dem Training beginnen dürfen.

Auf dieselbe Idee sind natürlich auch schon die anderen typischen Hallensportarten gekommen, die notfalls auch open air trainieren könnten. Offizielle Anfragen an das Ministerium, ob man das auch darf, sind bislang noch unbeantwortet. Es heißt also weiterhin abwarten - so schwer es einem auch fallen mag. Sobald es neue Informationen gibt, werden wir diese hier zugänglich machen. Bei aller Ungeduld gilt natürlich trotzdem immer: die Gesundheit und die möglichst rasche Beendigung der Pandemie gehen selbstverständlich vor!

(21. April 2020)
Turnsport Austria-Generalsekretär
Robert Labner


21/04/20

zurück