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Die Corona-Sport-Regeln seit 1. Juli

Die Corona-Sport-Regeln seit 1. Juli

ACHTUNG: Dieser Text ist nicht mehr aktuell und nur noch zu Archivzwecken online. Der neue Text ist via oeft.at-Startseite erreichbar.

Das Wichtigste vorweg: Seit 1. Juli ist Körperkontakt im Sport - nach zuvor 15 Wochen Verbotsdauer - wieder möglich! Doch ganz so einfach und leicht ist es für den Vereinssport leider nicht. Denn für alles mit Körperkontakt ist ein COVID-19-Präventionskonzept verpflichtend vorgeschrieben. Und falls Körperkontakt nicht notwendig ist bzw. kein entsprechendes Präventinskonzept vorliegt, bleibt er weiterhin verboten.

Die aktuell (seit 1.7.) gültige COVID-19-Lockerungsverordnung.

Zusammenfassung der seit 1. Juli 2020 gültigen behördlichen Vorschriften für den Sport:

  • Sämtliche Sportstätten (indoor wie outdoor) dürfen unter Einhaltung eines Mindestabstandes von einem Meter betreten werden (eine Schutzmaske ist nicht notwendig).
  • Bei der Sportausübung selbst gilt keine verpflichtende Abstandregel mehr. Es ist also auch Körperkontakt wieder erlaubt.
  • ABER: Bei der Ausübung von Sportarten, bei denen es im Rahmen von Vereinen oder auf nicht öffentlichen Sportstätten zu Körperkontakt kommt, muss ein COVID-19-Präventionskonzept vorliegen und umgesetzt werden.
  • Dieses COVID-19-Präventionskonzept muss zumindest folgende Bestandteile aufweisen:
    1. Verhaltensregeln von Sportlern, Betreuern und Trainern.
    2. Vorgaben für Trainings- und Wettkampf-Infrastruktur.
    3. Hygiene- und Reinigungsplan für die Sportstätte und die Sportgeräte.
    4. Regelungen zum Verhalten beim Auftreten einer SARS-CoV-2-Infektion. Darüber hinaus wird
    5. das Führen von Anwesenheitslisten zwar (im Gegensatz zur Behauptung de facto aller Medienberichte...) nicht vorgeschrieben, aber empfohlen.
  • Die allgemeinen Hygieneregeln (regelmäßiges Händewaschen, nicht mit den Händen ins Gesicht greifen, in Ellenbeuge oder Taschentuch husten oder nießen, ...) sind weiterhin einzuhalten.
  • Personen, die Symptome aufweisen oder sich krank fühlen, dürfen am Sportbetrieb nicht teilnehmen.
  • Kinder und unmündige Minderjährige (unter 14 Jahre) sind in der Regel während des Aufenthaltes auf der Sportstätte von einer volljährigen Person zu beaufsichtigen.

    Für den Turnsport bedeuten die neuen Regeln:

    Wirrwarr bei den neuen Spitzensport-Körperkontakt-Regeln:

    Die neue COVID-19-Lockerungsverordnung auch eigene Passagen für den Körperkontakt im Spitzensport (Definition: "zielt auf nationale oder internationale Höchstleistungen ab"). Diese sind allerdings (auch noch nach einer ggst. Anpassung der Verordnung am 3.7.) höchst dubios.

    Denn diese Spitzensport-Regeln sind viel strenger, als jene für den Breitensport - und nicht etwa umgekehrt wie bisher. So muss das Präventionskonzept im Spitzensport mit Körperkontakt umfangreicher sein, als jenes für den Breitensport, von einem verantwortlichen Arzt erstellt und laufend kontrolliert werden. Außerdem muss jeder dieser Spitzensportler vor Trainingsaufnahme einen negativen Coronatest vorweisen (was bislang nicht so war).

    Anmerkung zur Verwendungsmöglichkeit von Sporthallen:

    Leider bedeutet die grundsätzliche Betretungserlaubnis von Sporthallen nicht, dass die Besitzer/Betreiber dieser Hallen die Vereine auch tatsächlich hinein lassen müssen. Nur die Minderzahl der Turnsport Austria-Mitgliedsvereine verfügt über eigene Sporstätten und kann selbst entscheiden. Sonst ist es überall Verhandlungssache, ob man die Benützungserlaubnis erhält. Wenn der Turnsport Austria beim Verhandeln unterstützend eingreifen kann, dann bitte um entsprechende Information.

    Sind Sommercamps und Trainingslager erlaubt?

    Ja, betreute Ferienlager/Sportcamps können durchgeführt werden. In geschlossenen Räumlichkeiten muss ein Meter Abstand eingehalten werden. Bei der Sportausübung muss kein Mindestabstand mehr eingehalten werden. Das Tragen einer Maske kann entfallen, wenn vom Veranstalter ein COVID-19-Präventionskonzept erstellt und umgesetzt wird. (Leitfaden für Feriencamps und außerschulische Jugendarbeit). Sommercamps und Trainingslager gelten als Veranstaltung im Sinn der Verordnung. Damit sind im Juli 100 TeilnehmerInnen erlaubt, ab 1. August 200 TeilnehmerInnen (ohne BetreuerInnen). Für Turnsport-Trainingslager im Ausland sind zusätzlich die dazu erstellten Turnsport Austria-Vorgaben einzuhalten.

    Sind Wettkämpfe erlaubt?

    Wettkämpfe und Veranstaltungen sind generell erlaubt, alllerdings mit einer Reihe von Auflagen (Info der Sport Austria dazu). Für Turnsport-Wettkämpfe sind zusätzlich die dazu erstellten Turnsport Austria-Vorgaben einzuhalten.

    Bitte beachten: Bei mehr als 100 Teilnehmern (ab 1. Juli) bzw. ab 200 Teilnehmern (ab 1. August) muss das Präventionskonzept von der Bezirksverwaltungsbehörde genehmigt werden. Ebenso benötigt man eine/n offiziell ausgebildeten COVID-19-Beauftragte/n.

    Handlungsempfehlungen der Sport Austria (BSO)

    Hinweis: Bitte um Beachtung, dass Sportstättenbetreiber sowie Bundesländer und Gemeinden ggf. noch weitere oder abweichende Regelungen bestimmen können.

    Nicht alles, was erlaubt ist, ist auch sinnvoll: Schaut auf euch und bleibt gesund!

    (1. Juli 2020, aktualisiert am 3. Juli und 24. Juli 2020)
    Robert Labner, Turnsport Austria-Generalsekretär


    03/07/20

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