Kompletter Lockdown ab 17.11.: Hallensport bleibt verboten!
Zusammenfassung der neuen Sport- und Sportveranstaltungs-Bestimmungen der COVID-19-Notfalls-Verordnung mit Gültigkeit ab 17. November 2020:
- Das Betreten von Sportstätten zur Sportausübung ist verboten.
- Einzelsport im Freien außerhalb von Sportstätten bleibt erlaubt (als eine von wenigen Ausnahmen zur allgemeinen Ausgangssperre). Körperkontakt ist dabei verboten und jedenfalls 1m Mindestabstand zu anderen Personen einzuhalten. Gruppensport ist verboten.
- Es gibt Ausnahmen für das Training und für Veranstaltungen von/mit Spitzensportlern. Wichtig: dazu muss man auf der namentlichen Freigabe-Liste des Sportministeriums stehen. Du hast noch keine namentliche vom Turnsport Austria vermittelte Freigabe erhalten? Dann darfst du auch nicht trainieren...
- Weitere Informationen auf der Website der BSO (Sport Austria)
Das Folgende gilt aktuell nur noch für jene mit Spitzensport-Freigabe:
- Die Turnsport Austria-Corona-Regeln für das Turnsport-Training (17.11.2020)
- Die Turnsport Austria-Corona-Empfehlungen für Turnsportstätten-Betreiber (17.11.2020)
- Die Turnsport Austria-Corona-Vorgaben für Turnsport-Veranstaltungen (17.11.2020)
(14. November 2020, aktualisiert am 16. Nov. 2020)
Robert Labner, Turnsport Austria-Generalsekretär
14/11/20
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