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Neues Trainer-Lizenz-Reglement ab 1.1.2021!

Neues Trainer-Lizenz-Reglement ab 1.1.2021!

Wer ab heuer bei Wettkämpfen des Turnsport Austria und der Landesturnverbände als Trainer/in dabei sein möchte, benötigt dafür eine Lizenz. Diese muss nach der entsprechenden Ausbildung - das ist neu - regelmäßig verlängert werden.

Doch keine Sorge: Wer noch keine Ausbildung oder gültige Turnsport Austria-Trainerlizenz hat, kann eine vorläufige Lizenz beantragen. Diese gilt zwei jahre lang.

Ausbildungen zum Unterrichten im Turnsport (Übungsleiter, Instruktor, Trainer) gelten nun nicht mehr unbegrenzt. Sondern bei Wettkämpfen nur noch 4 Jahre nach Zeugnis-Erhalt. Danach muss man seine Lizenz alle 2 Jahre verlängern, um weiter betreuen zu dürfen. Das erhöht die Qualität und steigert die Sicherheit!

Alle ohne Ausbildung oder mit älterem Zeugnis müssen sich NICHT sorgen: Es gelten "stressfreie" Übergangsfristen!

Die Landesturnverbände und der Turnsport Austria versprechen sich durch diese weitreichende neue Regelung einen Niveaugewinn auf allen Ebenen des rotweißroten Turnsports.

Das zweite strukturelle Hauptziel ist eine verbesserte Absicherung gegenüber allen Formen des Missbrauchs. Denn um eine Lizenz zu erhalten/verlängern, muss man seinen Strafregisterauszug vorlegen und sich zur Einhaltung des Ethik-Kodex des österreichischen Turnsports verpflichten.

Also:

  • Um ab 2021 bei österreichischen Turnsport-Wettkämpfen (egal welche Sparte) betreuen zu dürfen, benötigt man eine Turnsport Austria-Lizenz.

  • Wer noch nicht zumindest als Übungsleiter/in ausgebildet ist, hat ab der ersten Wettkampfbetreuung zwei Jahre Zeit dafür. Bis dahin kann man eine vorläufige Lizenz erhalten.

  • Eine abgeschlossene Ausbildung gilt punkto Lizenz vier Jahre lang. Ab dann muss man sich alle zwei Jahre fortbilden (je ein spartenspezifischer und ein allgemeiner Kurs).

  • Wer seine Ausbildung bereits vor mehr als vier Jahren abgeschlossen hat, kann sofort eine Lizenz erhalten, muss sie allerdings innerhalb von zwei Jahren auf aktuellen Stand bringen.

  • Die Lizenzen gibt es abgestuft für die drei Ausbildungs-Ebenen: A-Lizenz (staatlich geprüfte/r Trainer/in), B-Lizenz (staatlich geprüfte/r Instruktor/in) und C-Lizenz (Turnsport Austria-Übungsleiter/in).

  • Abgeschlossene Kampfrichter-Ausbildungen gelten als spartenspezifische Fortbildungen. Für Hochqualifizierte (Spitzensport-Top-Trainer/innen, Sportakademiker/innen) gelten verschiedene Sonderregeln.

  • Bei Wettkampf-Anmeldungen muss ab jetzt für Betreuer/innen die jeweilige Lizenznummer angegeben werden. Wer noch keine hat, wird nicht akkreditiert.

  • An ALLE, die es betrifft: Bitte kümmere dich rechtzeitig darum, dass du deine Lizenznummer erhältst!

  • Alle Details findet man im Turnsport Austria-Ausbildungs- & Lizenz-Reglement. Das sollte sich jede/r Betroffene aufmerksam durchlesen, damit sie/er sich wirklich auskennt!

  • Antragstellung: https://meldung.oeft.at/lizenz 
  • Last but not least: Den benötigten Fortbildungs-Kursen sind (solange sie den formalen Kriterien entsprechen) fast keine Grenzen gesetzt. Wer einen Kurs kennt, der noch nicht auf der Turnsport Austria-Terminliste steht, der kann beantragen, dass er aufgenommen/akzeptiert wird. Das gilt für Teilehmende ebenso wie für die Kurs-Veranstalter, egal wer sie sind!


30/11/20

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