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Turnsport Austria-Trainer-Lizenz-Reglement jetzt aktualisiert!

ÖFT-Trainer-Lizenz-Reglement jetzt aktualisiert!

Das neue Turnsport Austria-Trainer*innen-Lizenz-Reglement zur Wettkampf-Betreuung trat eigentlich mit Wirkung zum 1. Jänner 2021 in Kraft. Doch damals war noch nicht klar, dass es im heurigen Frühjahr 2021 wegen Corona noch fast keine Wettkämpfe geben würde. Daher wurde der Start jetzt offiziell auf 1. September 2021 verschoben. Außerdem konnten bei der Aktualisierung einige Kritikpunkte und Missverständnisse ausgeräumt werden.

Nach dem ursprünglichen In-Kraft-Treten des Reglements im Jänner hatten den Turnsport Austria zahlreiche Feedbacks erreicht. Die meisten begannen mit "grundsätzlich finde ich das sehr gut und wichtig, aber..." Vor allem aus der Turn10-Vereinsszene kam es auch zu Protesten, die stets einige wenige konkrete Punkte betrafen.

Der Turnsport Austria hat sich die Feedbacks zu Herzen genommen, sie analysiert und in der Folge eine aktualisierte Version des Reglements erarbeitet. Dieses ist nun hier und unter den Downloads dieser Website online. Denn eines muss natürlich klar sein: Das neue Turnsport Austria-Trainer-Lizenz-Reglement soll den Turnsport weiterbringen und unterstützen, nicht etwa Wettkampf-Starts behindern!

Die Eckpunkte des Turnsport Austria-Trainer*innen-Lizenz-Reglements:

  • Jede*r benötigt ab 1. September 2021 eine gültige Lizenz, um bei den Wettkämpfen des Turnsport Austria und der Landesturnverbände als Trainer*in tätig sein zu können.

  • Jede*r hat die Möglichkeit, diese Lizenz zu erhalten (niemand wird ausgeschlossen).

  • Für den Lizenzantrag auf https://mein.oeft.at/lizenz braucht man: Personaldokument, anerkanntes Ausbildungszeugnis°, Strafregisterauszug (2x), unterschriebenen Turnsport Austria-Ethikkodex.

  • °: Wer noch kein Ausbildungszeugnis hat, erhält für zwei Jahre eine vorläufige Lizenz.

  • Ist die Ausbildung länger als vier Jahre her, erhält man eine vorläufige Lizenz und hat zwei Jahre Zeit für Fortbildungen (siehe unten).

  • Es gibt drei Lizenzstufen:

    • C-Lizenz = Turnsport Austria-geprüfter Übungsleiter

    • B-Lizenz = staatlich geprüfter Instruktor (in einer Turnsport Austria-Sportart)

    • A-Lizenz = staatlich geprüfter Trainer (in einer Turnsport Austria-Sportart)

  • Für fast alle Wettkämpfe genügt die C-Lizenz. Erst ab der Staatsmeisterschafts-Eliteklasse (offiziell von der BSO-anerkannter Staatsmeisterschafts-Elite-Bewerb mit vollen internationalen Anforderungen) ist die B-Lizenz nötig.

  • In Österreichs Nachwuchsklassen und in B-Niveau-Programmen genügt immer die C-Lizenz.

  • Vor 2014 in Österreich abgeschlossene „Nicht-Turnsport Austria“-Turnsport-Ausbildungen werden anerkannt, falls sie gleichwertig (!) sind. Dieser Nachweis ist zu erbringen. Fehlendes kann man nachholen.

  • Sportakademiker*innen erhalten eine C-Lizenz, wenn sie aus dem Studium zumindest zwei Fachsemester-Zeugnisse der entsprechenden Turnsportart vorweisen können.

  • Man muss Fortbildungen besuchen, um lizenziert zu bleiben: alle zwei Jahre je eine allgemeine (spartenübergreifende) und eine sportartspezifische Fortbildung.

  • Nach Abschluss der Ausbildung hat man zwei Jahre länger Zeit bis zu den Fortbildungen.

  • Lizenzverlängerungs-Kurse kann jeder (z.B. Verein, Verband, …) anbieten. Der Turnsport Austria genehmigt diese Fortbildungen.

  • Ausnahme/Erleichterung nur für die Turn10-Basisstufe: Für Betreuungs-Hilfsdienste können von den Wettkampf-Veranstaltern auch Nicht-Lizenzierte akzeptiert werden, wenn der betreffende Verein zeitgleich zumindest eine*n Lizenzierte*n einsetzt.

P.S.: Für alle jene, die in den vergangenen Monaten bereits ihre Lizenz beantragt haben, ändert sich natürlich nichts - außer, dass ihr Fristenlauf ab September nocheinmal neu von vorne beginnt. Dasselbe gilt für Lizenzverlängerungs-Fortbildungskurse, die bereits stattgefunden haben.

Robert Labner, Turnsport Austria-Generalsekretär

Das Turnsport Austria-Trainer*innen-Lizenz-Reglement zur Wettkampf-Betreuung ab 1. September 2021


29/04/21

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