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Was ist im (Turn-)Sport nun erlaubt - und was nicht?

Was ist im (Turn-)Sport nun erlaubt - und was nicht?

ACHTUNG: Dieser Text ist nicht mehr aktuell und nur noch zu Archivzwecken online. Der neue Text ist via oeft.at-Startseite erreichbar.

Mit Gültigkeit seit 1. Mai 2020 gelten in Österreich für zahlreiche Lebensbereiche neue "Corona-Pandemie"-Vorschriften. Mit Wirkung zum 15. Mai wurden diese weiter gelockert. Der Turnsport Austria gibt hier einen Überblick über die aktuellen Regeln und Bedingungen für den Sport - sowie, was sie konkret für den Turnsport bedeuten.

Zusammenfassung der nun gültigen behördlichen Vorschriften für den Sport:

  • Nach wie vor gilt in Österreich ein behördliches Betretungsverbot von Sportstätten im nicht-öffentlichen (also nicht allgemein frei zugänglichen) Bereich.
  • Allerdings wurden die Ausnahmen zu diesem Betretungsverbot erweitert (vor 1.5. gab es nur eine einzige Ausnahme: für namentlich für das Training seitens des Ministeriums frei gegebene Spitzensportler/innen).
  • Nun ist für alle Personen unter der Auflage, dass stets ein Mindestabstand von 2m eingehalten wird, die Sportausübung im Freiluftbereich (!) möglich.
  • Es gilt ein Verbot von "Veranstaltungen" mit mehr als 10 Personen. 
  • Seit 15. Mai ist für Trainingsgruppen keine Personenanzahl-Obergrenze mehr festgelegt. Die Sport Austria (BSO) empfiehlt dennoch, dass Trainingsgruppen maximal zehn Personen umfassen sollen (bei Kindern sechs und eine Aufsichtsperson).
  • Zuschauer/innen dürfen die Sportstätte nicht betreten.
  • Geschlossene Räumlichkeiten auf der Sportanlage dürfen nur dann betreten werden, wenn es für die Ausübung der Sportart unerlässlich ist (Gerätelager, WC, ...). dabei sind Schutzmasken zu tragen und ist 1m Mindestabstand einzuhalten.
  • Für Vereinskantinen gelten die Regelungen für das Gastgewerbe identisch.
  • Wichtig für alle Vereinsvorstände: Seit 15. Mai gilt für "Zusammenkünfte der Organe juristischer Personen" keine Teilnehmer-Obergrenze mehr. Es müssen jedoch die Abstands- und Sicherheitsregeln (1m, Schutzmaskenpflicht) eingehalten werden. Das heißt, dass nun alle in den jeweiligen Vereins-Statuten festgelegten Gremien wieder physisch tagen können, auch wenn sie mehr als zehn Personen umfassen.

Für den Turnsport bedeutet dies:

  • Training in der Halle ist nach wie vor verboten!
    (nur wer auf der derzeit 185 Namen* umfassenden Turnsport Austria-Ausnahme-Liste des Sportministeriums steht, darf schon).
  • Die bereits gültigen (vom Turnsport Austria auf Anweisung des Ministeriums erarbeiteten) Corona-Regeln für das Turnsporttraining und die Corona-Empfehlungen für Turnsportstätten-Betreiber bleiben unverändert aufrecht. Die Regeln sind einzuhalten.
  • Turnvereine und Leistungszentren, die entsprechende Open-Air-Sportflächen zur Verfügung haben, können - so sie dies wollen und alle Auflagen (Abstandregel, daher auch kein Helfen & Sichern, Kleingruppen, Hygienevorschriften inkl. Desinfizierung usw.) einhalten können - im Freien auf dort platzierten Geräten trainieren.

Handlungsempfehlungen der Sport Austria (BSO)

Hinweis: Bitte um Beachtung, dass Sportstättenbetreiber sowie Bundesländer und Gemeinden ggf. noch weitere oder abweichende Regelungen bestimmen können.

Nicht alles, was erlaubt ist, ist auch sinnvoll: Schaut auf euch und bleibt gesund!

(Text vom 1. Mai 2020, aktualisiert am 15. und 18. Mai 2020)
Robert Labner
Turnsport Austria-Generalsekretär

*: Die Trainer/innen dieser Turnsport Austria-Kadersportler/innen aus sechs Verbandsparten sind ebenfalls namentlich freigegeben (und nur diese). Jede/r Betroffene ist persönlich informiert.


01/05/20

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