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3G statt 2G: Die Corona-Sport-Regeln ab 19. Februar

3G statt 2G: Die Corona-Sport-Regeln ab 19. Februar

Bitte beachten: Dies ist neicht mehr der aktuellste Text zum Thema und nur noch aus Archivgründen online. Mit dem 19. Februar 2022 trat erneut eine neue Corona-Verordnung der Bundesregierung in Kraft. Für den aktiven Sport brachte/bringt sie (mit Indoor-Ausnahme von Wien) den generellen Wechsel von 2G auf 3G. Man muss also nicht mehr geimpft oder genesen sein: Nur getestet genügt jetzt. Was sonst alles beim Vereinssport bzgl. Corona zu berücksichtigen ist, findet man hier.

Wichtig für die Bundeshauptstadt: Die folgenden Regeln gelten österreichweit für den kompletten Sport. In Wien ist im Hallen(!)sport allerdings weiterhin 2G vorgeschrieben. Konkret ändert sich für die Turnvereine in Wien also nichts gegenüber der Vorwoche (als die letzten Änderungen in Kraft traten).

Zusammenfassung der ab 19. Februar 2022 österreichweit (mit Ausnahme des Hallensports in Wien) gültigen Corona-Sport-Regeln:

  • Sport ist in Sportstätten erlaubt, allerdings nur zwischen 5 und 24 Uhr (die "Sperrstunde" ist zwar für Zusammenkünfte bis zu 50 Personen aufgehoben, aber NICHT für solche in Sportstätten).

  • In allen Sportstätten besteht FFP2-Maskenpflicht, außer bei der Sportausübung selbst (Trainer*innen müssen Maske tragen, außer sie machen selbst aktiv beim Sport mit).

  • Innerhalb von Sportstätten gilt grundsätzlich die 3G-Regel. Teilnehmen dürfen demnach nur
    a. Personen, die vollständig gegen Corona geimpft oder genesen sind oder die einen gültigen negativen Corona-Test vorweisen können.
    b. Kinder bis zum 12. Geburtstag ohne 3G-Nachweis.
    Wichtig: Die Verantwortlichen für die jeweilige Zusammenkunft müssen das kontrollieren.

    Nur in Wien: Testpflicht bereits ab dem 6. Geburtstag. Personen im corona-nachweispflichtigen Alter bis zum Ende der Schulpflicht können mit einem in der betreffenden Woche vollständig geklebten Ninja-Schulpass (dieser gilt formal als 2G-Äquivalent), also de facto bis zum 15. Geburtstag ebenso Hallensport betreiben. Die Vorlage entsprechender schulexterner Tests (immer PCR) wiederum kann den Ninja-Pass ersetzen.

  • Ausnahme von der 3G-Regel:
    Öffentliche (für die Allgemeinheit zugängliche) Sportstätten im Freien (!) dürfen ohne 3G-Nachweis zur Sportausübung betreten werden. Dabei gelten die generellen Bestimmungen und Einschränkungen für Ungeimpfte/Ungenesene/Ungetestete.

  • Für nicht-öffentliche Sportstätten ist seitens des Betreibers ein Präventionskonzept, ein*e COVID-19-Beauftragte*r und die durchgängige Kontrolle des 3G-Nachweises notwendig. Bei Sportstätten ohne Personal muss der 3G-Nachweis nicht kontrolliert, aber bereitgehalten werden. Contact Tracing ist indoor notwendig.

  • Ab 51 Personen sind Zusammenkünfte (Trainings, Wettkämpfe, ...) bei der Bezirksgesundheitsbehörde anzeigepflichtig, ab 251 Personen genehmigungspflichtig. Ab 51 Personen benötigen Zusammenkünfte außerdem ein Präventionskonzept (dies kann allerdings jenes der Sportstätte, siehe oben, sein).
  • Die Ausnahme-Regelungen für Spitzensportler*innen (plus deren Trainer/Betreuer*innen) und für Veranstaltungen ("Zusammenkünfte") ausschließlich (!) für Spitzensportler*innen bleiben aufrecht.
    Anm. 1: Spitzensport-Sonderbestimmungen für die Ausreise aus und die Einreise nach Österreich existieren nicht (mehr). Hier müssen die "normalen" Reisebestimmungen eingehalten werden.
    Anm. 2: Auch im Spitzensport müssen Trainer*innen Maske tragen, sollten sie selbst nicht aktiv mitsporteln.

  • Trainings-Camps udgl. sind möglich, dazu müssen die jeweiligen Bestimmungen für Sport, Reise, Beherbergung, Gastronomie, Freizeiteinrichtungen und außerschulische Jugendarbeit eingehalten werden.

(Turnsport Austria-Generalsekretär Robert Labner,
19. Februar 2022, zuletzt aktualisiert am 23. Februar)


19/02/22

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