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Die Corona-Sport-Regeln ab 24. März

Die Corona-Sport-Regeln ab 24. März

Bitte beachten: Das ist nicht mehr der aktuellste Beitrag zum Thema und nur noch aus Archivgründen online. Die Regeln ab 24.3.2022 haben sich im Vergleich zum Stand davor im Wesentlichen nicht verändert. Doch das Revival der FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen betrifft auch die Sportstätten. Nur bei der Sportausübung selbst muss weiterhin keine Maske getragen werden.

Trainer*innen, die selbst nicht aktiv mitmachen, müssen jetzt wieder mit FFP2 anleiten. Die zusätzlichen Verschärfungen (nur) in Wien bleiben aufrecht, d.h. hier ändert sich gar nichts.

Sportstätten-Bettreiber*innen müssen österreichweit weiterhin ein Präventionskonzept und eine*n Corona-Beauftragte*n haben, dasselbe gilt für Zusammenkünfte (Trainings, Wettkämpfe, ...) über 50 Personen.

Maskenpflicht gilt in Indoor-Sportstätten nun wieder durchgängig, außer bei der Sportausübung selbst (bzw. in Nassräumen). Eine Verpflichtung zum Contact Tracing existiert weiterhin nicht mehr.

Etwas paradox: Bei Zusammenkünften ohne zugewiesenen Sitzplätzen (also z.B. Wettkämpfen) gibt es ab 100 Personen eine Wahlmöglichkeit für den Veranstalter zwischen Maskenpflicht und 3G (aber bei 99 Personen noch nicht, dann gilt ausschließlich Maskenpflicht).

Die Hallensport-2G-Vorschrift in Wien bedeutet geimpft oder genesen - oder vom 6. bis zum 12. Geburtstag auch den Nachweis eines negativen Corona-Tests (PCR 48h, Antigen 24h). Für Unter-12-Jährige gilt ein vollständig geklebter Ninja-Schulpass der entsprechenden Woche weiterhin ebenso am Wochenende als 2G-Äquivalent. Für Personen ab dem 12. Geburtstag bis zum Ende der Schulpflicht gilt 2,5 G, d.h. wenn man nicht geimpft oder genesen ist, benötigt man einen gültigen PCR-Test (48h). Der Ninja-Pass gilt für 12-15-Jährige am Wochenende nicht. Vom Sportministerium freigegebene Spitzensportler*innen benötigen auch in Wien keinen G-Nachweis.

In den anderen acht Bundesländern gelten die Maßnahmen des Bundes ohne Zusätze - das heißt, es gibt für die aktive Sportausübung keine Einschränkungen mehr.

(Turnsport Austria-Generalsekretär Robert Labner,
23. März 2022)


23/03/22

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