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Die neuen Corona-Regeln im Sport ab 5. März: Fast keine Einschränkungen mehr...

Die neuen Corona-Regeln im Sport ab 5. März: Fast keine Einschränkungen mehr...

Bitte beachten: Dies ist nicht mehr der aktuellste Beitrag zum Thema und nur noch aus Archivgründen online. Es fühlt sich fast unwirklich an: Die neue "Basismaßnahmen-Verordnung" der Bundesregierung hob im Sport mit 5. März 2022 nahezu alle Corona-Einschränkungen auf. Nur in Wien gilt für Indoor-Sportstätten weiterhin 2G.

Sportstätten-Bettreiber*innen müssen österreichweit weiterhin ein Präventionskonzept und eine*n Corona-Beauftragte*n haben, dasselbe gilt für Zusammenkünfte (Trainings, Wettkämpfe, ...) über 50 Personen. Das war's. Maskenpflicht gilt in Sportstätten keine mehr (wiewohl in der Verordnung nach wie vor das FFP2-Masketragen in Innenräumen empfohlen = nicht vorgeschrieben wird, natürlich nicht bei der aktiven Sportausübung selbst). Die Vereine müssen auch kein Contact Tracing mehr durchführen.

Die Hallensport-2G-Vorschrift in Wien bedeutet geimpft oder genesen - oder vom 6. bis zum 12. Geburtstag auch den Nachweis eines negativen Corona-Tests (PCR 48h, Antigen 24h). Für Unter-12-Jährige gilt ein vollständig geklebter Ninja-Schulpass der entsprechenden Woche weiterhin ebenso am Wochenende als 2G-Äquivalent. Für Personen ab dem 12. Geburtstag bis zum Ende der Schulpflicht gilt 2,5 G, d.h. wenn man nicht geimpft oder genesen ist, benötigt man einen gültigen PCR-Test (48h). Der Ninja-Pass gilt für 12-15-Jährige am Wochenende nicht mehr. Vom Sportministerium freigegebene Spitzensportler*innen benötigen auch in Wien keinen G-Nachweis mehr.

In den anderen acht Bundesländern gelten die Maßnahmen des Bundes ohne Zusätze - das heißt, es gibt für die aktive Sportausübung keine Einschränkungen mehr.

(Turnsport Austria-Generalsekretär Robert Labner,
4. März 2022)


04/03/22

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