Die neuen Corona-Regeln im Sport ab 5. März: Fast keine Einschränkungen mehr...
Sportstätten-Bettreiber*innen müssen österreichweit weiterhin ein Präventionskonzept und eine*n Corona-Beauftragte*n haben, dasselbe gilt für Zusammenkünfte (Trainings, Wettkämpfe, ...) über 50 Personen. Das war's. Maskenpflicht gilt in Sportstätten keine mehr (wiewohl in der Verordnung nach wie vor das FFP2-Masketragen in Innenräumen empfohlen = nicht vorgeschrieben wird, natürlich nicht bei der aktiven Sportausübung selbst). Die Vereine müssen auch kein Contact Tracing mehr durchführen.
Die Hallensport-2G-Vorschrift in Wien bedeutet geimpft oder genesen - oder vom 6. bis zum 12. Geburtstag auch den Nachweis eines negativen Corona-Tests (PCR 48h, Antigen 24h). Für Unter-12-Jährige gilt ein vollständig geklebter Ninja-Schulpass der entsprechenden Woche weiterhin ebenso am Wochenende als 2G-Äquivalent. Für Personen ab dem 12. Geburtstag bis zum Ende der Schulpflicht gilt 2,5 G, d.h. wenn man nicht geimpft oder genesen ist, benötigt man einen gültigen PCR-Test (48h). Der Ninja-Pass gilt für 12-15-Jährige am Wochenende nicht mehr. Vom Sportministerium freigegebene Spitzensportler*innen benötigen auch in Wien keinen G-Nachweis mehr.
In den anderen acht Bundesländern gelten die Maßnahmen des Bundes ohne Zusätze - das heißt, es gibt für die aktive Sportausübung keine Einschränkungen mehr.
(Turnsport Austria-Generalsekretär Robert Labner,
4. März 2022)
-
Detail-Informationen und FAQs seitens der Sport Austria (BSO)
-
Offizielle Verordnung der Bundesregierung ab 5.3.2022
- Die Wiener Zusatz-Verordnung ab 5.3.2022
-
Die Turnsport Austria-Corona-Regeln für das Turnsport-Training (Version vom 5.3.2022)
-
Die Turnsport Austria-Corona-Empfehlungen für Turnsportstätten-Betreiber (Version 5.3.2022)
04/03/22
zurück