Kompletter Lockdown fortgesetzt: Hallensport bleibt verboten!
Zusammenfassung der aktuellen Sport- und Sportveranstaltungs-Bestimmungen der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Verordnung mit Gültigkeit ab 7. Dezember 2020:
- Das Betreten von Indoor-Sportstätten zur Sportausübung ist verboten.
- Einzelsport im Freien ist unter strengen Auflagen erlaubt (nun auch wieder in Outdoor-Sportstätten, nicht nur an öffentlichen Plätzen). Körperkontakt ist dabei verboten und jedenfalls 1m Mindestabstand zu anderen Personen einzuhalten. Nicht mehr als 1 Person pro 10m². Gruppenregelung: max. 6 Personen aus max. 2 Haushalten (zzgl. max. 6 Kinder/Minderjähriger, denen gegenüber Aufsichtspflicht besteht).
- Veranstaltungen sind verboten.
- Es gibt Ausnahmen für das Training und für Veranstaltungen von/mit Spitzensportlern. Wichtig: dazu muss man auf der namentlichen Freigabe-Liste des Sportministeriums stehen. Du hast noch keine namentliche vom Turnsport Austria vermittelte Freigabe erhalten? Dann darfst du auch nicht trainieren...
- Die (544.) COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung des Gesundheitsministeriums (gilt per 7.12.2020)
- Weitere Informationen auf der Website der BSO (Sport Austria)
Das Folgende gilt aktuell nur noch für jene mit Spitzensport-Freigabe:
- Die Turnsport Austria-Corona-Regeln für das Turnsport-Training (7.12.2020)
- Die Turnsport Austria-Corona-Empfehlungen für Turnsportstätten-Betreiber (7.12.2020)
- Die Turnsport Austria-Corona-Vorgaben für Turnsport-Veranstaltungen (17.11.2020)
(6. Dezember 2020)
Robert Labner, Turnsport Austria-Generalsekretär
06/12/20
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