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Kompletter Lockdown fortgesetzt: Hallensport bleibt verboten!

Kompletter Lockdown fortgesetzt: Hallensport bleibt verboten!

Bitte beachten: Das ist nicht mehr der aktuellste Beitrag zum Thema und nur noch aus Archivzwecken online.
Die COVID-19-Verordnung des Gesundheitsministeriums brachte ab 17. November 2020 einen kompletten Lockdown für ganz Österreich. Ab 7. Dezember wird nun tlw. wieder gelockert. Doch für den Hallen-Vereinssport ändert sich bis ins neue Jahr hinein nichts - er bleibt verboten. Ausnahmen gibt es weiterhin nur für den Spitzensport.

Zusammenfassung der aktuellen Sport- und Sportveranstaltungs-Bestimmungen der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Verordnung mit Gültigkeit ab 7. Dezember 2020:

  • Das Betreten von Indoor-Sportstätten zur Sportausübung ist verboten.
  • Einzelsport im Freien ist unter strengen Auflagen erlaubt (nun auch wieder in Outdoor-Sportstätten, nicht nur an öffentlichen Plätzen). Körperkontakt ist dabei verboten und jedenfalls 1m Mindestabstand zu anderen Personen einzuhalten. Nicht mehr als 1 Person pro 10m². Gruppenregelung: max. 6 Personen aus max. 2 Haushalten (zzgl. max. 6 Kinder/Minderjähriger, denen gegenüber Aufsichtspflicht besteht).
  • Veranstaltungen sind verboten.
  • Es gibt Ausnahmen für das Training und für Veranstaltungen von/mit Spitzensportlern. Wichtig: dazu muss man auf der namentlichen Freigabe-Liste des Sportministeriums stehen. Du hast noch keine namentliche vom Turnsport Austria vermittelte Freigabe erhalten? Dann darfst du auch nicht trainieren...
  • Die (544.) COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung des Gesundheitsministeriums (gilt per 7.12.2020)
  • Weitere Informationen auf der Website der BSO (Sport Austria)

Das Folgende gilt aktuell nur noch für jene mit Spitzensport-Freigabe:

(6. Dezember 2020)
Robert Labner, Turnsport Austria-Generalsekretär


06/12/20

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