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Kompletter Lockdown: Hallensport seit 3.11. wieder verboten!

Kompletter Lockdown: Hallensport seit 3.11. wieder verboten!

Bitte um Beachtung: Das ist nicht mehr der aktuellste Beitrag zu den Corona-Maßnahmen und nur noch aus Archivgründen online.

Die neueste COVID-19-Schutzmaßnahmen-Verordnung bringt für die Turnvereine und den gesamten Hallen-Nicht-Spitzensport ein hartes K.O.: Das Betreten von Indoor-Sportstätten zur Sportausübung ist seit 3. November 2020 verboten. Und in dieser Jahreszeit ist es leider nicht mehr möglich, draußen im Freien zu turnen.

Das schwierige Anpassen der Turnvereine an die letzte "nur noch 6er-Gruppen"-Verordnung vom 25. Oktober war leider für die Katz: Kaum hätten die neuen Pläne und aktualisierten Präventionskonzepte nach dem Ende der Herbstferien überall umgesetzt werden sollen, wurde der Vereins-Hallensport wegen der Pandemie-Bekämpfung nun generell verboten.

Differenzierteres Vorgehen wäre möglich gewesen

Der Turnsport Austria steht selbstverständlich hinter allen vernünftigen Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus. Doch es sei betont: man geht anderswo differenzierter vor. So bleibt bspw. in der Schweiz bei generell sehr ähnlichen Infektionszahlen und behördlichen Maßnahmen der Indoor-Kinder- und Jugend-Vereinssport explizit erlaubt.

Denn im Kinder- und Jugendsport gibt es nachweislich kaum Ansteckungen und die Vorteile der Sportausübung überwiegen gegenüber den Risiken. Gerade für die Turnvereine mit ihrer jungen Hauptzielgruppe würde das den entscheidenden Unterschied bedeuten. Doch die Argumentation des Turnsport Austria und aller anderen betroffenen Sportverbände blieb leider ungehört...

Spätestens mit dem jetzt verordneten zweiten vollständigen Hallen-Vereinssport-Lockdown schlittern alle Turnvereine und Nachwuchs-Trainingsgruppen in massive Probleme. Deren Folgen uns allen noch sehr lange nach dem Ende der Pandemie zu schaffen machen werden - und dies ohne eigenes "Verschulden", denn an den massiv gestiegenen Infektionszahlen hatte der Vereins-Kinder- und Jugendsport kaum einen Anteil...
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Kurz-Zusammenfassung der neuen Sport- und Sportveranstaltungs-Bestimmungen der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Verordnung mit Gültigkeit seit 3. November 2020:

  • Hallensport ist verboten.
  • Körperkontakt im Sport ist verboten.
  • Sport im Freien ist erlaubt, wenn mindestens 1m Abstand gehalten wird. ABER: Gruppentraining ist nur mit maximal 6 Personen (zzgl. deren Kinder/Minderjähriger) aus maximal zwei Haushalten erlaubt.
  • Es gibt Ausnahmen für das Training von "Spitzensportlern" (Definition: "zielt auf nationale oder internationale Höchstleistung ab") und/oder von Berufssportlern. Wichtig: dazu benötigt man (wie schon im Frühjahr) eine namentliche Trainingsfreigabe durch das Sportministerium. Du hast noch keine Freigabe erhalten? dann darfst du auch nicht trainieren...
  • Sportveranstaltungen sind verboten - damit auch das Outdoor-Gruppentraining (denn organisiertes Outdoor-Gruppentraining gilt als Veranstaltung).
  • Ausnahmen gibt es nur für Veranstaltungen mit ausschließlich Spitzensportlern: Diese dürfen - ohne Publikum und mit massiven weiteren Auflagen - stattfinden.

Die Turnsport Austria-Corona-Regeln für das Turnsport-Training (6.11.2020)

Die Turnsport Austria-Corona-Empfehlungen für Turnsportstätten-Betreiber (6.11.2020)

Die Turnsport Austria-Corona-Vorgaben für Turnsport-Veranstaltungen (3.11.2020)

Die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Verordnung im Original (3.11.2020)

Detail-Informationen auf der Website der BSO (Sport Austria)

(31. Okt. 2020, zuletzt aktualisiert am 6. Nov.2020)
Robert Labner, Turnsport Austria-Generalsekretär


31/10/20

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