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Nochmals verschärfter Lockdown ab 25. Jänner: Der Hallensport bleibt verboten!

Nochmals verschärfter Lockdown ab 25. Jänner: Der Hallensport bleibt verboten!

Bitte beachten: Dies ist nicht mehr der neueste Beitrag zum Thema und nur noch aus Archivzwecken online.
Die neuerliche COVID-19-Lockdown-Verschärfung ab 25. Jänner 2021 bringt für den Hallen-Vereinssport nichts Neues - er bleibt verboten. Ausnahmen gibt es weiterhin nur für den Spitzensport.

Zusammenfassung der aktuellen Sport- und Sportveranstaltungs-Bestimmungen der COVID-19-Schutz-/Not-Maßnahmen-Verordnung mit Gültigkeit ab 25. Jänner 2021:

  • Das Betreten von Indoor-Sportstätten zur Sportausübung ist verboten.
  • Einzelsport im Freien ist unter strengen Auflagen erlaubt (auch in Outdoor-Sportstätten, nicht nur an öffentlichen Plätzen). Körperkontakt ist dabei verboten und jedenfalls 2m Mindestabstand zu anderen Personen einzuhalten. Nicht mehr als 1 Person pro 10m². 
  • Veranstaltungen sind verboten.
  • Es gibt Ausnahmen für das Training und für Veranstaltungen von/mit Spitzensportlern. Wichtig: dazu muss man auf der namentlichen Freigabe-Liste des Sportministeriums stehen. Du hast noch keine namentliche (im Turnsport vom Turnsport Austria vermittelte) Freigabe erhalten? Dann darfst du auch nicht trainieren...
  • Die neue COVID-19-Notmaßnahmenverordnung des Gesundheitsministeriums (gilt per 25.1.2021)
  • Weitere Informationen auf der Website der BSO (Sport Austria)

Das Folgende gilt aktuell nur noch für jene mit Spitzensport-Freigabe, alle anderen dürfen gar nicht trainieren:

(23. Jänner 2021)
Robert Labner, Turnsport Austria-Generalsekretär


23/01/21

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