Nochmals verschärfter Lockdown ab 25. Jänner: Der Hallensport bleibt verboten!
Zusammenfassung der aktuellen Sport- und Sportveranstaltungs-Bestimmungen der COVID-19-Schutz-/Not-Maßnahmen-Verordnung mit Gültigkeit ab 25. Jänner 2021:
- Das Betreten von Indoor-Sportstätten zur Sportausübung ist verboten.
- Einzelsport im Freien ist unter strengen Auflagen erlaubt (auch in Outdoor-Sportstätten, nicht nur an öffentlichen Plätzen). Körperkontakt ist dabei verboten und jedenfalls 2m Mindestabstand zu anderen Personen einzuhalten. Nicht mehr als 1 Person pro 10m².
- Veranstaltungen sind verboten.
- Es gibt Ausnahmen für das Training und für Veranstaltungen von/mit Spitzensportlern. Wichtig: dazu muss man auf der namentlichen Freigabe-Liste des Sportministeriums stehen. Du hast noch keine namentliche (im Turnsport vom Turnsport Austria vermittelte) Freigabe erhalten? Dann darfst du auch nicht trainieren...
- Die neue COVID-19-Notmaßnahmenverordnung des Gesundheitsministeriums (gilt per 25.1.2021)
- Weitere Informationen auf der Website der BSO (Sport Austria)
Das Folgende gilt aktuell nur noch für jene mit Spitzensport-Freigabe, alle anderen dürfen gar nicht trainieren:
- Die Turnsport Austria-Corona-Regeln für das Turnsport-Training (25.1.2021)
- Die Turnsport Austria-Corona-Empfehlungen für Turnsportstätten-Betreiber (25.1.2021)
- Die Turnsport Austria-Corona-Vorgaben für Turnsport-Veranstaltungen (17.11.2020)
(23. Jänner 2021)
Robert Labner, Turnsport Austria-Generalsekretär
23/01/21
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