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Update vom 19. September: Die Corona-Regeln für den (Turn-)Sport im Herbst!

Update vom 19. September: Die Corona-Regeln für den (Turn-)Sport im Herbst!

ACHTUNG: Dieser Text ist nicht mehr aktuell und nur noch zu Archivzwecken online. Der neue Text ist via oeft.at-Startseite erreichbar.

Für alle "Veranstaltungen" in Einzelsportarten gilt ab Montag, 21. September 2020 indoor eine Obergrenze von 10 Personen, falls es keine fix zugewiesenen Sitzplätze gibt. Als Veranstaltung zählen nicht nur Wettkämpfe, sondern auch Trainings und Vereins-Bewegungsangebote (oder Kurse im Fitness-Studio). Doch in einer Sportstätte können auch mehrere Gruppen parallel trainieren, falls eine Durchmischung ausgeschlossen werden kann.

    Diese dezidierte Auskunft erhielt der Turnsport Austria offiziell vom Gesundheitsministerium (gefragt wurde, da die neue Verordnung hier Interpretationsspielraum zuließ. Weiters wurde mitgeteilt, dass der Vereinssport NICHT zur "außerschulischen Jugendarbeit" im Sinne der Verordnung zählt. Das ist schade, denn dann hätte eine höhere Obergrenze gegolten).

    Die neue behördliche COVID-19-Maßnahmenverordnung mit Gültigkeit seit dem 21.9.

    Die Erläuterungen dazu seitens des Gesundheitsministeriums 

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    Zusammenfassung der derzeit gültigen behördlichen Vorschriften für den Sport:

    • Sämtliche Sportstätten (indoor wie outdoor) dürfen unter Einhaltung eines Mindestabstandes von einem Meter betreten werden.
    • In geschlossenen Räumen ist eine Schutzmaske vorgeschrieben, außer beim Sport selbst.
    • Für jede Trainingsgruppe gilt in Einzelsportarten eine Obergrenze von 10 Personen (plus Trainer, da diese zur Durchführung notwendig sind, werden sie nicht mitgezählt). Allerdings können pro Sportstätte mehrere Gruppen parallel trainieren, wenn eine Durchmischung ausgeschlossen ist.
    • Bei der Sportausübung selbst gilt keine verpflichtende Abstandregel. Es ist also auch Körperkontakt erlaubt.
    • ABER: Bei der Ausübung von Sportarten, bei denen es im Rahmen von Vereinen oder auf nicht öffentlichen Sportstätten zu Körperkontakt kommt, muss ein COVID-19-Präventionskonzept vorliegen und umgesetzt werden.
    • Dieses COVID-19-Präventionskonzept muss zumindest folgende Bestandteile aufweisen:
      1. Verhaltensregeln von Sportler/inne/n, Betreuer/inne/n und Trainer/inne/n.
      2. Vorgaben für Trainings- und Wettkampf-Infrastruktur.
      3. Hygiene- und Reinigungsplan für die Sportstätte und die Sportgeräte.
      4. Regelungen zum Verhalten beim Auftreten einer SARS-CoV-2-Infektion. Darüber hinaus wird
      5. das Führen von Anwesenheitslisten zwar nicht vorgeschrieben, aber empfohlen.
    • Die allgemeinen Hygieneregeln (regelmäßiges Händewaschen, nicht mit den Händen ins Gesicht greifen, in Ellenbeuge oder Taschentuch husten oder nießen, ...) sind weiterhin einzuhalten.
    • Personen, die Symptome aufweisen oder sich krank fühlen, dürfen am Sportbetrieb nicht teilnehmen.
    • Kinder und unmündige Minderjährige (unter 14 Jahre) sind in der Regel während des Aufenthaltes auf der Sportstätte von einer volljährigen Person zu beaufsichtigen.

      Für den Vereins-Turnsport bedeuten die neuen Regeln:

      • Training ist grundsätzlich weiter überall erlaubt, wenn die 10-Personen-Gruppengröße nicht überschritten wird (mehrere parallel geführte Gruppen pro Sportstätte sind erlaubt, wenn diese sich nicht durchmischen).
      • Sichern durch Trainer/innen ist möglich (wenn ein Präventionskonzept vorliegt).
      • Körperkontakt zwischen Sportlern, also gegenseitiges Berühren ist erlaubt, wenn er sportartspezifisch notwendig ist (z.B. Sportakrobatik, nicht jedoch beim Gerät-/Kunstturnen), das o.a. Präventionskonzept vorliegt und umgesetzt wird.
      • Die Turnsport Austria-Corona-Regeln für das Turnsporttraining sind einzuhalten und bedeuten gemeinsam mit der Befolgung der Turnsport Austria-Corona-Empfehlungen für Mitgliedsvereine  und Turnsportstätten-Betreiber, dass die Anforderungen 1 bis 3 des o.a. Präventionskonzepts erfüllt sind. Für Anforderung 4 verweist der Turnsport Austria auf die Handlungsempfehlungen der Sport Austria (BSO).
      • Die Vereine und Leistungszentren sind angehalten, ihre Trainingsteilnehmer/innen zur Einhaltung aller Corona-Vorschriften und Regeln zu verpflichten. Der BSO-Rechtsausschuss hat dafür ein Einverständnis-Formular entwickelt, das der Turnsport Austria empfiehlt.

      Strengere Regeln im Spitzensport als im Breitensport:

      Die aktuelle COVID-19-Lockerungsverordnung kennt eigene Passagen für den Spitzensport (Definition: "zielt auf nationale oder internationale Höchstleistungen ab"). Diese sind viel strenger, als jene für den Breitensport. So muss das Präventionskonzept im Spitzensport mit Körperkontakt umfangreicher sein, als jenes für den Breitensport, von einem verantwortlichen Arzt erstellt und laufend kontrolliert werden.

      Verwendungsmöglichkeit von Sporthallen:

      Die grundsätzliche behördliche Ermöglichung des Hallensports bedeutet nicht, dass die Besitzer/Betreiber dieser Hallen die Vereine auch tatsächlich hinein lassen müssen. Nur die Minderzahl der Turnsport Austria-Mitgliedsvereine verfügt über eigene Sporstätten und kann selbst entscheiden. Sonst ist es überall Verhandlungssache, ob man die Benützungserlaubnis der - hauptsächlich - Schul- und Gemeindeturnsäle erhält. Es wäre nicht Österreich, würde das nicht vielerorts unterschiedlich gehandhabt werden. Wenn der Turnsport Austria beim Verhandeln unterstützend eingreifen kann, dann bitte um entsprechende Information.

      Sind Trainingslager erlaubt?

      Ja, Trainingslager können - auch mit Übernachtungen - durchgeführt werden. In geschlossenen Räumlichkeiten muss ein Meter Abstand eingehalten werden. Bei der Sportausübung muss kein Mindestabstand eingehalten werden. Das Tragen einer Maske kann entfallen, wenn vom Veranstalter ein COVID-19-Präventionskonzept erstellt und umgesetzt wird. Für Turnsport-Trainingslager im Ausland sind zusätzlich die dazu erstellten Turnsport Austria-Vorgaben einzuhalten.

      Sind Wettkämpfe erlaubt?

      Wettkämpfe und Veranstaltungen sind grundsätzlich erlaubt, alllerdings mit einer Reihe von Auflagen (Info der Sport Austria dazu). Für Turnsport-Wettkämpfe sind zusätzlich die dazu erstellten Turnsport Austria-Vorgaben einzuhalten.

      Das Hauptproblem: Bei Indoor-Veranstaltungen in Einzelsportarten ohne fix zugeteilte Sitzplätze dürfen es insgesamt nicht mehr als 10 Personen sein. In diese Zahl nicht einberechnet werden nur Organisatoren und Schieds=Kampfrichter. Die Sportler/innen und Trainer/innen allerdings schon. Das bedeutet wohl de facto leider ein Verbot durch Verunmöglichung!

      Bitte ebenso beachten: ab 50 anwesenden Personen (inkl. Zusehern auf fixen Plätzen) benötigt man eine/n COVID-19-Beauftragte/n und ein Präventionskonzept. Ab 250 Personen muss die Veranstaltung von der Bezirksverwaltungsbehörde genehmigt werden.

      Handlungsempfehlungen der Sport Austria (BSO)

      Hinweis: Bitte um Beachtung, dass Sportstättenbetreiber/innen sowie Bundesländer und Gemeinden ggf. noch weitere oder abweichende Regelungen bestimmen können.

      Nicht alles, was erlaubt ist, ist auch sinnvoll: Schaut weiter auf euch und bleibt gesund!

      (19. September 2020)
      Robert Labner, Turnsport Austria-Generalsekretär


      22/09/20

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