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Was bedeuten die neuesten Corona-Maßnahmenverordnungen für den Turnsport?

Was bedeuten die neuesten Corona-Maßnahmenverordnungen für den Turnsport?

Mit 16. Oktober 2020 trat eine Novelle der behördlichen COVID-19-Verordnung in Kraft. Für den Sport änderte sich darin nur etwas für Veranstaltungen mit Spitzensportlern. ACHTUNG: Was die von der Regierung am 19. Oktober angekündigten und ab 23. Oktober gültigen Verschärfungen konkret für den Sport bedeuten, ist noch unklar. Der Turnsport Austria wird informieren, sobald die ggst. behördliche Verordnung veröffentlicht wurde.

Angekündigt ist eine Reduzierung auf maximal 6 Personen in Gruppen ab kommendem Freitag.

Ob dies auch für Kinder und Jugendliche gelten wird (in der Regierungs-Pressekonferenz wurde von Erwachsenen gesprochen) - und ob dann, so wie bisher mehrere Gruppen (wenn auch bislang mit maximal 10 Personen) gleichzeitig trainieren dürfen, wenn sie sich nicht vermischen - ist noch ungeklärt. Ebenso, ob es weiterhin Ausnahmen für das Team-Training geben wird oder nicht. Daher bitte um Geduld, auch wenn sie zunehmend schwerfällt...

Das Folgende gilt auf Basis der Verordnung vom 16. Oktober, die Verschärfungen ab 23. Oktober sind darin noch nicht berücksichtigt:

Alle im Vereinssport gültigen Corona-Regeln bleiben vorerst aufrecht, auch für Veranstaltungen. Dort, wo der Betrieb aktuell läuft, muss also wegen der aktuellen Novelle der Maßnahmenverordnung bis inkl. 22.10. noch nichts verändert werden.

Allerdings wurde in die Verordnungsnovelle vom 16.10. (lesen) ein neues Kapitel "Sportveranstaltungen im Spitzensport" aufgenommen. Die Neuerungen im Kern: 100 Wettkämpfer/innen sind indoor, 200 outdoor erlaubt. Betreuer, Organisatoren oder Kampfrichter zählen extra. Sportler, Trainer und Betreuer müssen einen negativen Corona-Test vorweisen. Haben die Zuseher zugewiesene Sitzplätze, sind indoor bis zu 1.500 erlaubt (natürlich mit Abstandregel). Das wird ab 23.10. auf maximal 1.000 reduziert werden.

Die neuen Bestimmungen kommen für alle Veranstaltungen mit ausschließlich Spitzensportlern zum Tragen. Was sind hier Spitzensportler/innen im Sinne der Verordnung? - Personen, die gem. BSFG 2017 "Sport mit dem ausdrücklichen Ziel betreiben, Spitzenleistungen im internationalen Maßstab zu erzielen".

Für Breitensport-Veranstaltungen hat das Gesundheitsministerium nun außerhalb der Verordnung klargestellt, dass auch Mannschaftsbewerbe in Einzelsportarten unter jene Regelung fallen, dass die zur Durchführung notwendigen SportlerInnen nicht unter die Personenhöchstgrenze für Veranstaltungen fallen. Zudem konnte klargestellt werden, dass von der Personenhöchstgrenze für Veranstaltungen Aufsichtspersonen wie z.B. Eltern zur Wahrnehmung der Aufsicht über minderjährige Kinder ausgenommen und demnach nicht miteinzurechnen sind.

Wichtig: Man muss stets die Corona-Ampel berücksichtigen! Für einzelne Regionen oder Bundesländer können abweichende Regelungen in Bezug auf die bundesweite Verordnungslage gelten. Info: https://corona-ampel.gv.at/aktuelle-massnahmen/regionale-zusaetzliche-massnahmen 
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Zusammenfassung der derzeit gültigen behördlichen Vorschriften für den Sport:

  • Sämtliche Sportstätten (indoor wie outdoor) dürfen unter Einhaltung eines Mindestabstandes von einem Meter betreten werden.
  • In geschlossenen Räumen ist eine Schutzmaske vorgeschrieben, außer beim Sport selbst.
  • Für jede Trainingsgruppe gilt in Einzelsportarten derzeit eine Obergrenze von 10 Personen, ab 23.10. von 6 Personen (plus Trainer, da diese zur Durchführung notwendig sind, werden sie nicht mitgezählt). Allerdings können derzeit pro Sportstätte mehrere Gruppen parallel trainieren, wenn eine Durchmischung ausgeschlossen ist. Ob dies so bleibt, ist noch ungeklärt.
  • Bei der Sportausübung selbst gilt keine verpflichtende Abstandregel. Es ist also auch Körperkontakt erlaubt.
  • ABER: Bei der Ausübung von Sportarten, bei denen es im Rahmen von Vereinen oder auf nicht öffentlichen Sportstätten zu Körperkontakt kommt, muss ein COVID-19-Präventionskonzept vorliegen und umgesetzt werden.
  • Dieses COVID-19-Präventionskonzept muss zumindest folgende Bestandteile aufweisen:
    1. Verhaltensregeln von Sportler/inne/n, Betreuer/inne/n und Trainer/inne/n.
    2. Vorgaben für Trainings- und Wettkampf-Infrastruktur.
    3. Hygiene- und Reinigungsplan für die Sportstätte und die Sportgeräte.
    4. Regelungen zum Verhalten beim Auftreten einer SARS-CoV-2-Infektion. Darüber hinaus wird
    5. das Führen von Anwesenheitslisten zwar nicht vorgeschrieben, aber empfohlen.
  • Die allgemeinen Hygieneregeln (regelmäßiges Händewaschen, nicht mit den Händen ins Gesicht greifen, in Ellenbeuge oder Taschentuch husten oder nießen, ...) sind weiterhin einzuhalten.
  • Personen, die Symptome aufweisen oder sich krank fühlen, dürfen am Sportbetrieb nicht teilnehmen.
  • Kinder und unmündige Minderjährige (unter 14 Jahre) sind in der Regel während des Aufenthaltes auf der Sportstätte von einer volljährigen Person zu beaufsichtigen.

    Für den Vereins-Turnsport bedeuten die neuen Regeln:

    • Training ist grundsätzlich weiter überall erlaubt, wenn die 10-Personen-Gruppengröße (6 Personen ab 23.10.) nicht überschritten wird (mehrere parallel geführte Gruppen pro Sportstätte sind derzeit erlaubt, wenn diese sich nicht durchmischen).
    • Sichern durch Trainer/innen ist möglich (wenn ein Präventionskonzept vorliegt).
    • Körperkontakt zwischen Sportlern, also gegenseitiges Berühren ist erlaubt, wenn er sportartspezifisch notwendig ist (z.B. Sportakrobatik, nicht jedoch beim Gerät-/Kunstturnen), das o.a. Präventionskonzept vorliegt und umgesetzt wird.
    • Die Turnsport Austria-Corona-Regeln für das Turnsporttraining sind einzuhalten und bedeuten gemeinsam mit der Befolgung der Turnsport Austria-Corona-Empfehlungen für Mitgliedsvereine  und Turnsportstätten-Betreiber, dass die Anforderungen 1 bis 3 des o.a. Präventionskonzepts erfüllt sind. Für Anforderung 4 verweist der Turnsport Austria auf die Handlungsempfehlungen der Sport Austria (BSO).
    • Die Vereine und Leistungszentren sind angehalten, ihre Trainingsteilnehmer/innen zur Einhaltung aller Corona-Vorschriften und Regeln zu verpflichten. Der BSO-Rechtsausschuss hat dafür ein Einverständnis-Formular entwickelt, das der Turnsport Austria empfiehlt.

    Strengere Trainingsregeln im Spitzensport als im Breitensport:

    Die aktuelle COVID-19-Lockerungsverordnung kennt eigene Passagen für das Training im Spitzensport (Definition hier: "zielt auf nationale oder internationale Höchstleistungen ab"; also eine andere Definition für das Training als bei den Veranstaltungen...). Diese Spitzensportregeln sind viel strenger, als jene für den Breitensport. So muss das Präventionskonzept im Spitzensport mit Körperkontakt umfangreicher sein, als jenes für den Breitensport, von einem verantwortlichen Arzt erstellt und laufend kontrolliert werden.

    Verwendungsmöglichkeit von Sporthallen:

    Die grundsätzliche behördliche Ermöglichung des Hallensports bedeutet nicht, dass die Besitzer/Betreiber dieser Hallen die Vereine auch tatsächlich hinein lassen müssen. Nur die Minderzahl der Turnsport Austria-Mitgliedsvereine verfügt über eigene Sporstätten und kann selbst entscheiden. Sonst ist es überall Verhandlungssache, ob man die Benützungserlaubnis der - hauptsächlich - Schul- und Gemeindeturnsäle erhält. Es wäre nicht Österreich, würde das nicht vielerorts unterschiedlich gehandhabt werden. Wenn der Turnsport Austria beim Verhandeln unterstützend eingreifen kann, dann bitte um entsprechende Information.

    Sind Trainingslager erlaubt?

    Ja, Trainingslager können - auch mit Übernachtungen - durchgeführt werden. In geschlossenen Räumlichkeiten muss ein Meter Abstand eingehalten werden. Bei der Sportausübung muss kein Mindestabstand eingehalten werden. Das Tragen einer Maske kann entfallen, wenn vom Veranstalter ein COVID-19-Präventionskonzept erstellt und umgesetzt wird. Für Turnsport-Trainingslager im Ausland sind zusätzlich die dazu erstellten Turnsport Austria-Vorgaben einzuhalten.

    Sind Wettkämpfe erlaubt?

    Wettkämpfe und Veranstaltungen sind grundsätzlich erlaubt, alllerdings mit einer Reihe von Auflagen (Info der Sport Austria dazu). Für Turnsport-Wettkämpfe sind zusätzlich die dazu erstellten Turnsport Austria-Vorgaben einzuhalten.

    Das Hauptproblem: Bei Breitensport-Indoor-Veranstaltungen in Einzelsportarten ohne fix zugeteilte Sitzplätze dürfen es derzeit insgesamt nicht mehr als 10 Personen pro Gruppe sein, Gruppen dürfen sich nicht vermischen. In diese Zahl nicht einberechnet werden nur Organisatoren und Schieds=Kampfrichter. Die Sportler/innen und Trainer/innen allerdings schon. Das bedeutet wohl de facto ein Verbot für große Wettkämpfe durch Verunmöglichung!

    Bitte ebenso beachten: ab 50 anwesenden Personen (inkl. Zusehern auf fixen Plätzen) benötigt man eine/n COVID-19-Beauftragte/n und ein Präventionskonzept. Ab 250 Personen muss die Veranstaltung von der Bezirksverwaltungsbehörde genehmigt werden. Ab 23.10. muss ab 7 Personen eine behördliche Anzeige durch den Veranstalter erfolgen.

    Für Veranstaltungen mit ausschließlich Spitzensportlern ("Sportler/innen, die Sport mit dem ausdrücklichen Ziel betreiben, Spitzenleistungen im internationalen Maßstab zu erzielen“) sind nun bis zu 100 Wettkämpfer/innen indoor erlaubt. Betreuer, Organisatoren oder Kampfrichter zählen extra. Haben die Zuseher zugewiesene Sitzplätze, sind bis 22.10. bis zu 1.500 erlaubt (natürlich mit Abstandregel), ab dann 1.000, sonst nur zehn. Allerdings benötigt man für eine Spitzensport-Veranstaltung ein umfangreiches Präventionskonzept inkl. Pflichttestung aller Sportler/Trainer/Betreuer und müssen sich die beteiligten Sportler/nnen dann auch im Training an die strengen Spitrzensportauflagen (siehe oben) halten.

    Handlungsempfehlungen der Sport Austria (BSO)

    Hinweis: Bitte um Beachtung, dass Sportstättenbetreiber/innen sowie Bundesländer und Gemeinden ggf. noch weitere oder abweichende Regelungen bestimmen können.

    Nicht alles, was erlaubt ist, ist auch sinnvoll: Schaut weiter auf euch und bleibt gesund!

    (16. Oktober 2020, aktualisiert am 19. Oktoober 2020)
    Robert Labner, Turnsport Austria-Generalsekretär


    16/10/20

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