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Die Corona-Sport-Regeln ab 1. November...

Die Corona-Sport-Regeln ab 1. November...

(Bitte beachten: das ist nicht mehr die aktuelleste Version zum Thema, nur noch aus Archivzwecken online) ...sind die selben, wie zuvor (also grundsätzlich seit Anfang Juli, in manchen Details seit Mitte September). Denn die in der aktualisierten Regierungs-Verordnung (vom 25.10.) den Sport (§7 Sportstätten), Trainings- und Wettkampf-Veranstaltungen (§12 Zusammenkünfte) und insbesondere solche im Spitzensport (§14)  betreffenden Passagen bleiben unverändert.

Wichtig:

  • Regionale Verschärfungen (z.B. bei der Maskenpflicht oder der Testgültigkeit sind zulässig). Bitte konkret darum kümmern...

Zusammenfassung der ab 1. November (weiterhin) gültigen Corona-Sport-Regeln:

  • Sport ist überall und immer (ohne zeitliche) Einschränkung erlaubt.

  • Es muss in Sportstätten keine Maske getragen werden, wenn man diese zum Zweck der Sportausübung betritt (falls man sie nicht zum Zweck der Sportausübung betritt, benötigt man eine FFP2-Maske).

  • Für nicht-öffentliche Sportstätten ist ein Präventionskonzept, ein*e COVID-19-Beauftragte*r und die durchgängige Kontrolle des Nachweises geringer epidemiologische Gefahr („3G-Nachweis“) durch die Teilnehmenden notwendig. Bei Sportstätten ohne Personal muss der 3G-Test nicht kontrolliert, aber bereitgehalten werden. Contact Tracing ist indoor notwendig.

  • Kinder bis 12 Jahre benötigen keinen 3G-Nachweis. Wichtig: Hier gibt es regionale Verschärfungen - z.B. besteht in Wien Testpflicht ab 6 (!) Jahren. Bitte daher erkundigen, was diesbezüglich an welchen Standort einzuhalten ist.

  • Sportveranstaltungen (Trainings und Wettkämpfe) ab 100 Personen muss man der Bezirksverwaltungsbehörde spätestens eine Woche vorher melden ("anzeigen"). Ab 500 Personen sind Sportveranstaltungen genehmigungspflichtig, wobei die Behörde für die Entscheidung zwei Wochen Zeit hat, man also spätestens zwei Wochen vorher einreichen sollte.

  • Die Ausnahme-Regelungen für Spitzensportler*innen und für Veranstaltungen ("Zusammenkünfte") ausschließlich (!) für Spitzensportler*innen bleiben unverändert aufrecht.

    Anm.: In vielen Fällen ist der Spitzensport-Status jetzt keine Erleichterung mehr. Doch z.B. bei der Test- und Nachweispflicht gibt es Unterschiede zum Normalsport, die man (als vom BMKÖS persönlich freigegebene*r Spitzensportler*in) eventuell ausnützen möchte/kann (bitte ggf. die behördliche Verordnung dazu exakt studieren).
    Ebenfalls bei der Organisation mitzubedenken: Eine einzige im Training anwesende Person ohne Spitzensport-Freigabe ändert bereits alle Zusammenkunft-Bestimmungen auf jene des Normalsports ab, da es ja ggf. um Zusammenkünfte "ausschließlich" von Spitzensportler*innen geht. ABER: Man kann in einer Sportstätte mehrere Veranstaltungen parallel durchführen.

  • Trainings-Camps udgl. sind möglich, dazu müssen die jeweiligen Bestimmungen für Sport, Reise, Beherbergung, Gastronomie, Freizeiteinrichtungen und außerschulische Jugendarbeit eingehalten werden.

(Turnsport Austria-Generalsekretär Robert Labner,
26. Oktober 2021)


26/10/21

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