Die Corona-Sport-Regeln ab 8. November...
Zusammenfassung der ab 8. November gültigen Corona-Sport-Regeln:
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Sport ist überall und immer (ohne zeitliche) Einschränkung erlaubt.
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Es muss in Sportstätten keine Maske getragen werden, wenn man diese zum Zweck der Sportausübung betritt (falls man sie nicht zum Zweck der Sportausübung betritt, benötigt man eine FFP2-Maske).
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Innerhalb von Sportstätten gilt die 2G-Regel immer. Teilnehmen dürfen demnach nur
a. Personen, die vollständig gegen Corona geimpft oder genesen sind.
b. Personen, die nicht gegen Corona geimpft werden können (unter 12-Jährige und ärztlich bestätigt medizinisch Indizierte). Ab dem 12. Geburtstag benötigt man dann einen gültigen negativen PCR-Test (Achtung: es gibt dazu regionale Verschärfungen!)
c. Personen, die bereits die erste der beiden Corona-Impfungen erhalten haben UND einen negativen PCR-Test vorweisen können.
Die Verantwortlichen für die jeweilige Zusammenkunft müssen das kontrollieren. - Wichtig: Für Jugendliche im schul- wie corona-nachweispflichtigen Alter (also de facto vom 12. bis zum 15. Geburtstag) gelten die vollständig geklebten Ninja-Pässe als Zutrittsberechtigung für Bereiche, in denen 2G gilt - auch am Wochenende! (Bitte beachten: Hier zählt der Geburtstag und nicht wie sonst meist im Sport der Geburts-Jahrgang).
Bitte dazu beachten: es gibt hier bereits regionale Verschärfungen (z.B. in Wien), wo ab dem 6. Lebensjahr der Ninja-Pass vorzuweisen ist). -
Für nicht-öffentliche Sportstätten ist ein Präventionskonzept, ein*e COVID-19-Beauftragte*r und die durchgängige Kontrolle des Nachweises geringer epidemiologische Gefahr durch die Teilnehmenden notwendig. Bei Sportstätten ohne Personal muss der 2G-Nachweis nicht kontrolliert, aber bereitgehalten werden. Contact Tracing ist indoor notwendig.
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Neu sind die Anzeige-/Genehmigungs-Grenzen von Sportveranstaltungen (Trainings und Wettkämpfe): ab 50 Personen (bisher 100) muss man sie der Bezirksverwaltungsbehörde vorher melden ("anzeigen"). Ab 250 Personen (bisher 500) sind Sportveranstaltungen genehmigungspflichtig. Für Veranstaltungen bis inkl. 21. November 2021 gelten noch die früheren Regelen/Personengrenzen.
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Die Ausnahme-Regelungen für Spitzensportler*innen (plus deren Trainer/Betreuer*innen) und für Veranstaltungen ("Zusammenkünfte") ausschließlich (!) für Spitzensportler*innen bleiben aufrecht. Wer über eine (im Turnsport durch den Turnsport Austria vermittelte) Spitzensport-Freigabe des Sportministeriums verfügt, benötigt grundsätzlich weiterhin nur einen 3G-Nachweis, außer beim Trainings- oder Wettkampfkontakt mit Beteiligung Nicht-Spitzensportlern (da genügt ein*e einzige*r nicht freigegebene*r), dann ist 2G nötig.
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Trainings-Camps udgl. sind möglich, dazu müssen die jeweiligen Bestimmungen für Sport, Reise, Beherbergung, Gastronomie, Freizeiteinrichtungen und außerschulische Jugendarbeit eingehalten werden.
(Turnsport Austria-Generalsekretär Robert Labner,
6. November 2021, aktualisiert am 8.11.)
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Alle Detail-Informationen und FAQs seitens der Sport Austria (BSO)
- Die offizielle Verordnung der Bundesregierung ab 8.11. (noch keine konsolidierte Fassung, man muss sie mit der früheren Version querlesen).
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Die spezifischen Turnsport Austria-Corona-Regeln für das Turnsport-Training (Version vom 8.11.2021)
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Die spezifischen Turnsport Austria-Corona-Empfehlungen für Mitgliedsvereine und Turnsportstätten-Betreiber*innen (Version vom 8.11.2021)
08/11/21
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