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Die neuen Corona-Sportregeln per 1. Juli

Die neuen Corona-Sportregeln per 1. Juli

Bitte beachten: dies ist nicht mehr der aktuellste Text zum Thema und nur noch aus Archivgründen online. Zugang zu den aktuellen Ausführungen oben bei den quer durchlaufenden Buttons.
Mit Donnerstag, 1. Juli 2021 traten weitere Lockerungen der behördlichen COVID-19-Maßnahmen in Kraft. Für den Sport bringen sie einige wesentliche Erleichterungen. Die wichtigste Neuerung: es gelten für den Trainingsalltag nun keine Personenobergrenzen und keine Abstandregeln mehr!

Zusammenfassung der ab 1. Juli gültigen Corona-Sport-Regeln:

  • Sport ist wieder überall und immer (ohne zeitliche) Einschränkung erlaubt.

  • Es muss keine Maske mehr in Sportstätten getragen werden, wenn man diese zum Zweck der Sportausübung betritt (falls man sie nicht zum Zweck der Sportausübung betritt, benötigt man einen Mund-Nasen-Schutz, keine FFP2-Maske mehr).

  • Für nicht-öffentliche Sportstätten ist ein Präventionskonzept, ein*e COVID-19-Beauftragte*r und die durchgängige Kontrolle des Nachweises geringer epidemiologische Gefahr („3G-Nachweis“) durch die Teilnehmenden notwendig. Bei Sportstätten ohne Personal muss der 3G-Test nicht kontrolliert, aber bereitgehalten werden. Contact Tracing ist indoor weiter nötig (ab 15 min. Aufenthaltsdauer), outdoor nicht.

  • Kinder bis 12 Jahre benötigen keinen 3G-Nachweis (bisher 10 Jahre; trotzdem wird das in den Ferien ohne die Schultests jetzt wohl komplizierter; wobei: Ab 12 Jahren kann man jetzt überall schon geimpft werden). Wichtig: Hier gibt es regionale Verschärfungen - z.B. besteht in Wien Testpflicht ab 6 (!) Jahren und die Corona-Selbsttests gelten nicht mehr. Bitte daher erkundigen, was diesbezüglich an welche Standort einzuhalten ist.

  • Sportveranstaltungen (Trainings und Wettkämpfe) ab 100 Personen muss man der Bezirksverwaltungsbehörde melden ("anzeigen"). Ab 500 Personen sind Sportveranstaltungen genehmigungspflichtig.

  • Die Ausnahme-Regelungen für Spitzensportler*innen und für Veranstaltungen ("Zusammenkünfte") ausschließlich (!) für Spitzensportler*innen bleiben unverändert aufrecht.

    Anm.: In vielen Fällen ist der Spitzensport-Status jetzt keine Erleichterung mehr. Doch z.B. bei der Test- und Nachweispflicht gibt es Unterschiede zum Normalsport, die man (als vom BMKÖS persönlich freigegebene*r Spitzensportler*in) eventuell ausnützen möchte/kann (bitte ggf. die behördliche Verordnung dazu exakt studieren).
    Ebenfalls bei der Organisation mitzubedenken: Eine einzige im Training anwesende Person ohne Spitzensport-Freigabe ändert bereits alle Zusammenkunft-Bestimmungen auf jene des Normalsports ab, da es ja ggf. um Zusammenkünfte "ausschließlich" von Spitzensportler*innen geht.
    ABER: Man kann in einer Sportstätte mehrere Veranstaltungen parallel durchführen - demzufolge wäre gleichzeitiges Training von Spitzensport und Nicht-Spitzensport wiederum möglich.
    FAZIT: Es gibt hier Interpretations- und Handlungs-Spielraum... bzw. noch keine eindeutige Festlegung des Gesundheitsministeriums, wie man diese Verordnungssituation zu verstehen hat.

  • Ferien-(Trainings)-Camps udgl. sind möglich, dazu müssen die jeweiligen Bestimmungen für Sport, Reise, Beherbergung, Gastronomie, Freizeiteinrichtungen und außerschulische Jugendarbeit eingehalten werden.

(Turnsport Austria-Generalsekretär Robert Labner,
29. Juni 2021, zuletzt aktualisiert am 1. Juli 2021)

Die neue "COVID-19-Öffnungsverordnung" im Originalwortlaut

Alle Sport-Details auf der Website der Sport Austria (BSO)

Die Turnsport Austria-Corona-Regeln für das Turnsport-Training (Version vom 1. Juli 2021)

Die Turnsport Austria-Corona-Empfehlungen für Mitgliedsvereine und Turnsportstätten-Betreiber (Version vom 1. Juli 2021)


01/07/21

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