Die neuen Corona-Sportregeln per 1. Juli
Zusammenfassung der ab 1. Juli gültigen Corona-Sport-Regeln:
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Sport ist wieder überall und immer (ohne zeitliche) Einschränkung erlaubt.
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Es muss keine Maske mehr in Sportstätten getragen werden, wenn man diese zum Zweck der Sportausübung betritt (falls man sie nicht zum Zweck der Sportausübung betritt, benötigt man einen Mund-Nasen-Schutz, keine FFP2-Maske mehr).
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Für nicht-öffentliche Sportstätten ist ein Präventionskonzept, ein*e COVID-19-Beauftragte*r und die durchgängige Kontrolle des Nachweises geringer epidemiologische Gefahr („3G-Nachweis“) durch die Teilnehmenden notwendig. Bei Sportstätten ohne Personal muss der 3G-Test nicht kontrolliert, aber bereitgehalten werden. Contact Tracing ist indoor weiter nötig (ab 15 min. Aufenthaltsdauer), outdoor nicht.
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Kinder bis 12 Jahre benötigen keinen 3G-Nachweis (bisher 10 Jahre; trotzdem wird das in den Ferien ohne die Schultests jetzt wohl komplizierter; wobei: Ab 12 Jahren kann man jetzt überall schon geimpft werden). Wichtig: Hier gibt es regionale Verschärfungen - z.B. besteht in Wien Testpflicht ab 6 (!) Jahren und die Corona-Selbsttests gelten nicht mehr. Bitte daher erkundigen, was diesbezüglich an welche Standort einzuhalten ist.
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Sportveranstaltungen (Trainings und Wettkämpfe) ab 100 Personen muss man der Bezirksverwaltungsbehörde melden ("anzeigen"). Ab 500 Personen sind Sportveranstaltungen genehmigungspflichtig.
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Die Ausnahme-Regelungen für Spitzensportler*innen und für Veranstaltungen ("Zusammenkünfte") ausschließlich (!) für Spitzensportler*innen bleiben unverändert aufrecht.
Anm.: In vielen Fällen ist der Spitzensport-Status jetzt keine Erleichterung mehr. Doch z.B. bei der Test- und Nachweispflicht gibt es Unterschiede zum Normalsport, die man (als vom BMKÖS persönlich freigegebene*r Spitzensportler*in) eventuell ausnützen möchte/kann (bitte ggf. die behördliche Verordnung dazu exakt studieren).
Ebenfalls bei der Organisation mitzubedenken: Eine einzige im Training anwesende Person ohne Spitzensport-Freigabe ändert bereits alle Zusammenkunft-Bestimmungen auf jene des Normalsports ab, da es ja ggf. um Zusammenkünfte "ausschließlich" von Spitzensportler*innen geht.
ABER: Man kann in einer Sportstätte mehrere Veranstaltungen parallel durchführen - demzufolge wäre gleichzeitiges Training von Spitzensport und Nicht-Spitzensport wiederum möglich.
FAZIT: Es gibt hier Interpretations- und Handlungs-Spielraum... bzw. noch keine eindeutige Festlegung des Gesundheitsministeriums, wie man diese Verordnungssituation zu verstehen hat. -
Ferien-(Trainings)-Camps udgl. sind möglich, dazu müssen die jeweiligen Bestimmungen für Sport, Reise, Beherbergung, Gastronomie, Freizeiteinrichtungen und außerschulische Jugendarbeit eingehalten werden.
(Turnsport Austria-Generalsekretär Robert Labner,
29. Juni 2021, zuletzt aktualisiert am 1. Juli 2021)
Die neue "COVID-19-Öffnungsverordnung" im Originalwortlaut
Alle Sport-Details auf der Website der Sport Austria (BSO)
Die Turnsport Austria-Corona-Regeln für das Turnsport-Training (Version vom 1. Juli 2021)
Die Turnsport Austria-Corona-Empfehlungen für Mitgliedsvereine und Turnsportstätten-Betreiber (Version vom 1. Juli 2021)
01/07/21
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