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Die Sport-Regeln im Lockdown

Die Sport-Regeln im Lockdown

Anm.: Dieser Beitrag ist nicht mehr der aktuellste zum Thema und nur noch aus Archivgründen online. Seit 22. November bis inkl. 11. Dezember 2021 gilt in ganz Österreich ein Corona-Lockdown. Das Befürchtete ist leider eingetreten: der Hallen-Vereinssport wurde wieder vollständig verboten.

Aktuell darf Sport nur so betrieben werden:

  • alleine,
  • mit Personen aus dem gleichen Haushalt,
  • mit der/dem nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Lebenspartner*in,
  • mit einzelnen engsten Angehörigen (Eltern, Kinder und Geschwister),
  • mit einzelnen wichtigen Bezugspersonen, mit denen in der Regel mehrmals wöchentlich physischer oder nicht-physischer Kontakt gepflegt wird,
  • im eigenen privaten Wohnbereich, an öffentlichen Orten im Freien oder auf Outdoor-Sportstätten (also NICHT in Indoor-Sportstätten = Turnhallen)-

Ein Mund-Nasen-Schutz muss bei der Sportausübung nicht getragen werden. Es müssen aber 2m Abstand eingehalten werden (ausgenommen selber Haushalt).

Ausgenommen von diesen Beschränkungen ist nur der Spitzensport Dieser bleibt zwar erlaubt, allerdings nur unter sehr strengen Auflagen und mit erheblichen Einschränkungen.

Spitzensportler*innen (und solche Personen, die dies anstreben, also Nachwuchs-Spitzensportler*innen) sind im Sinne der Verordnung nur jene, die dafür eine offizielle Bestätigung des Sportministeriums haben. Dies gilt ebenso für alle Trainer/Betreuer*innen.

Im Turnsport müssen solche Genehmigungen seitens des Turnsport Austria (über den Turnsport Austria) beim Sportministerium angesucht werden. Die Kriterien: Altersadäquat mindestens 12 bis 15 Stunden Trainingsumfang pro Woche, Antreten in der höchstmöglichen Leistungsklasse und MIndestalter Jahrgang 2014.

(Turnsport Austria-Generalsekretär Robert Labner,
20. November 2021, aktualisiert am 22.11.)


21/11/21

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