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Kompletter Lockdown ab 17.11.: Hallensport bleibt verboten!

Kompletter Lockdown ab 17.11.: Hallensport bleibt verboten!

Bitte beachten: Das ist nicht mehr der aktuellste Beitrag zum Thema und nur noch aus Archivzwecken online.
Die neueste COVID-19-Notfall-Verordnung bringt ab 17. November 2020 einen kompletten Lockdown für ganz Österreich. Für den Vereins-Hallensport ändert sich dadurch nichts: Er ist bereits verboten - und bleibt es auch. Doch jetzt ist ebenso jeder andere organisierte bzw. Vereinssport untersagt. Ausnahmen gibt es weiterhin nur für den Spitzensport.

Zusammenfassung der neuen Sport- und Sportveranstaltungs-Bestimmungen der COVID-19-Notfalls-Verordnung mit Gültigkeit ab 17. November 2020:

  • Das Betreten von Sportstätten zur Sportausübung ist verboten.
  • Einzelsport im Freien außerhalb von Sportstätten bleibt erlaubt (als eine von wenigen Ausnahmen zur allgemeinen Ausgangssperre). Körperkontakt ist dabei verboten und jedenfalls 1m Mindestabstand zu anderen Personen einzuhalten. Gruppensport ist verboten.
  • Es gibt Ausnahmen für das Training und für Veranstaltungen von/mit Spitzensportlern. Wichtig: dazu muss man auf der namentlichen Freigabe-Liste des Sportministeriums stehen. Du hast noch keine namentliche vom Turnsport Austria vermittelte Freigabe erhalten? Dann darfst du auch nicht trainieren...
  • Weitere Informationen auf der Website der BSO (Sport Austria)

Das Folgende gilt aktuell nur noch für jene mit Spitzensport-Freigabe:

(14. November 2020, aktualisiert am 16. Nov. 2020)
Robert Labner, Turnsport Austria-Generalsekretär


14/11/20

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