Main area
.

Schulen und Handel wieder offen: Doch der Hallensport bleibt leider verboten!

Schulen und Handel wieder offen: Doch der Hallensport bleibt leider verboten!

Ab dem 8. Februar öffnen der Handel und die Schulen unter strengen Auflagen wieder. Für den Hallen-Vereinssport ändert sich allerdings nichts - er bleibt verboten. Ausnahmen gibt es weiterhin nur für den Spitzensport.

Zusammenfassung der aktuellen Sport- und Sportveranstaltungs-Bestimmungen der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Verordnung mit Gültigkeit ab 8. Februar 2021:

  • Das Betreten von Indoor-Sportstätten zur Sportausübung ist verboten.
  • Einzelsport im Freien ist unter strengen Auflagen erlaubt (auch in Outdoor-Sportstätten, nicht nur an öffentlichen Plätzen). Körperkontakt ist dabei verboten und jedenfalls 2m Mindestabstand zu anderen Personen einzuhalten. Nicht mehr als 1 Person pro 20m². 
  • Veranstaltungen sind verboten (geplante Trainingseinheiten mehrerer Personen sind Veranstaltungen im Sinn der Verordnung).
  • Es gibt Ausnahmen für Veranstaltungen (Trainings und Wettkämpfe) von/mit Spitzensportlern. Wichtig: dazu muss man auf der namentlichen Freigabe-Liste des Sportministeriums stehen. Du hast noch keine namentliche (im Turnsport vom Turnsport Austria vermittelte) Freigabe erhalten? Dann darfst du auch nicht trainieren...
  • Die aktuelle COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung des Gesundheitsministeriums (gilt per 8.2.2021)
  • Weitere Informationen auf der Website der BSO (Sport Austria)

Das Folgende gilt aktuell nur noch für jene mit Spitzensport-Freigabe, alle anderen dürfen gar nicht trainieren:

(6. Februar 2021)
Robert Labner, Turnsport Austria-Generalsekretär


06/02/21

zurück