Main area
.

Vereine aufgepasst: Die neue Datenschutz-Grundverordnung (be)trifft auch den Sport!

Vereine aufgepasst: Die neue Datenschutz-Grundverordnung (be)trifft auch den Sport!

Mit 25. Mai 2018 tritt EU-weit eine neue "Datenschutz-Grundverordnung" (DSGVO) in Kraft. Sie betrifft auch alle Sportvereine in vollem Ausmaß. Schon früher geltende Regelungen werden verschärft, neue kommen hinzu und die Verantwortlichen werden zu transparenterer und nachvollziehbarerer Dokumentation der erhobenen Daten verpflichtet. Zu Beginn wird zwar "nur verwarrnt" werden, doch die danach drohenden Strafen sind hoch bis existenzgefährdend.

War man bislang im Fall von Datenschutz-Verletzungen im Wesentlichen nur "schadenersatzpflichtig" (jemand musste also zuerst nachweisen, dass ihm ein Schaden entstanden ist), macht man sich mit der Gültigkeit der neuen DSGVO strafbar, wenn man sie nicht einhält. Diese behördlichen Strafen sind eminent. Man ist also gut beraten, sich mit diesem Thema intensiv auseinander zu setzen.

Die Bundes-Sportorganisation (BSO) hat zur DSGVO mit Unterstützung von Rechtsanwälten Arbeitsbehelfe, Unterlagen und Erläuterungen erarbeitet, um eine möglichst einheitliche Vorgehens- und Sichtweise innerhalb des organisierten Sports herzustellen.

Zu den Vorlagen, Mustern, Checklisten, Erläuterungen und Empfehlungen der BSO für Sportvereine und -verbände

Auf den Websites der Sport-Dachverbände finden sich ebenfalls gute Unterlagen für die Vereine, die tlw. strukturell anders aufgebaut sind, als jene der BSO, aber ebenfalls bestens geeignet.

Lektüre-Empfehlung

Für die Landesverbände und Vereine ändert sich im Hinblick auf den Turnsport Austria vor allem, dass man jetzt bei der Anmeldung zu Veranstaltungen über zusätzliche Bestätigungen jener verfügen muss, die man anmeldet. Bitte demnach rechtzeitig darauf achten, dass man sie hat, wenn man sie braucht!

Info zur Erweiterung der Turnsport Austria-Anmeldeformulare


22/02/18

zurück