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Die neuesten Corona-Regeln für den Sport

Die neuesten Corona-Regeln für den Sport

ACHTUNG: Dieser Text ist nicht mehr aktuell und nur noch zu Archivzwecken online. Der neue Text ist via oeft.at-Startseite erreichbar.

Mit 15. Juni 2020 trat die nächste "COVID-19-Lockerungsverordnung" des Gesundheitsministeriums in Kraft. Die Maskenpflicht in Indoor-Sportanlagen ist jetzt gefallen. Weiterhin gelten die Abstandregeln: 2 Meter beim Sport selbst, ansonsten 1 Meter. Wenn Trainer/innen sichern (was sie dürfen) müssen sie nach wie vor eine Maske tragen.

Wer die neueste Corona-Lockerungsverordnung genau liest (Originaltext), entdeckt gewisse Widersprüche in den §8 (Sport) und 10 (außerschulische Jugendarbeit, zu der auch der Vereinsjugendsport zählt), insbesondere zur Frage, ob und wie Körperkontakt erlaubt ist.

Dieser Widerspruch führte zu einer regen Diskussion. Mittlerweile (am 17.6.) hat das veröffentlichende Gesundheitsministerium allerdings klargestellt, dass derzeit Kinder-/Jugend-Sporttrainings mit Körperkontakt noch nicht erwünscht sind.

Körperkontakt ist demnach aktuell - mit der Ausnahme des Sicherns durch Betreuer, das bereits allgemein erlaubt ist - nur im Spitzensport-Bereich ("zielt auf internationale und nationale Höchstleistungen ab") unter sehr strengen Auflagen möglich: die Aktiven müssen einen negativen Coronatest vorweisen können und ein verantwortlicher Arzt ein dem aktuellen Wissenschaftsstand entsprechendes Präventionskonzept erarbeitet haben, dessen Einhaltung er auch regelmäßig selbst kontrolliert.

Die aktuell gültigen Corona-Bestimmungen für den (Turn-)Sport


15/06/20

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